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BEWEGUNG EX-MUSLIME IN BELGIEN

Die wichtigsten westlichen Werte können wie folgt zusammengefasst werden: (1) Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich (gleiche Rechte und Pflichten) und haben mit 18 Jahren das Recht auf Selbstbestimmung, einschließlich ihrer Sexualität. (2) Muslime und Nicht-Muslime sind den  gleichen Rechtsvorschriften unterworfen. (3) Es herrscht Freiheit der Religion und der Weltanschauung, man kann seine Religion wählen und ändern oder gar keine Religion haben.

Scharia im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

Wir führen weiter unten die wichtigsten Gründe an, warum die Scharia im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht und warum die islamischen Länder (die in der Organisation of the Islamic Conference, der OIC, zusammengeschlossen sind) eine eigene Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam brauchen, in der es heißt, dass alle Gesetze der islamischen Scharia unterstehen, was wichtige Teile ihrer eigenen Erklärung zunichtemacht.

Die meisten islamischen Länder wenden diesen Trick übrigens in ihrer Gesetzgebung an. Sie haben eine Verfassung, die denen der meisten  westlichen Länder sehr ähnlich ist. Darin wird der Vermerk hinzugefügt, dass alle Gesetze der Scharia nachgeordnet sind. Damit heben sie sehr viele der Freiheiten, die in der Verfassung festgeschrieben sind, auf und vermitteln dennoch nach außen ein “gemäßigtes” Bild, da sich nur wenige Menschen etwas Konkretes darunter vorstellen können, was die Scharia beinhaltet.

Während alle Menschen nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte frei und gleich sind:

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Macht die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam bereits in ihrer Einleitung die Aussage, dass die islamische Gemeinschaft, die Umma, d.h. die Muslime, den Nicht-Muslimen überlegen sind. Die islamischen Länder, die in der OIC zusammengeschlossen sind, teilen die Welt also in Muslime und Nicht-Muslime auf und beanspruchen darüber hinaus eine Führungsrolle des Islam in der ganzen Welt:

Die Mitglieder der Organisation der Islamischen Konferenz betonen die kulturelle und historische Rolle der islamischen Umma, die von Gott als die beste Gemeinschaft geschaffen wurde und die der Menschheit eine universale und wohlausgewogene Zivilisation gebracht hat, in der zwischen dem Leben hier auf Erden und dem im Jenseits Harmonie besteht und in der Wissen mit Glauben einhergeht; und sie betonen die Rolle, die diese Umma bei der Führung der durch Konkurrenzstreben und Ideologien verwirrten Menschheit und bei der Lösung der ständigen Probleme dieser materialistischen Zivilisation übernehmen soll.

Und im nächsten Abschnitt folgt das klassische Totschlagargument, dass alles der Scharia nachgeordnet ist:

Sie möchten ihren Beitrag zu dem Bemühen der Menschheit leisten, die Menschenrechte zu sichern, den Menschen vor Ausbeutung und Verfolgung zu schützen und seine Freiheit und sein Recht auf ein würdiges Leben in Einklang mit der islamischen Scharia zu bestätigen.

Während Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, beschränkt die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam dies auf die in der Scharia festgelegte/beschränkte Freiheit und menschliche Würde. Dort steht nicht, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Das ist kein Zufall, da die Scharia unterschiedliche Rechte für Männer und Frauen sowie für Muslime und Nicht-Muslime kennt. Da der Islam die Sklaverei nicht abgeschafft hat und sich in den Scharia-Handbüchern, die im 21. Jahrhundert veröffentlicht wurden, immer noch Vorschriften zur Sklaverei finden, enthält die Erklärung keine Aussage, dass alle Menschen frei sind:

ARTIKEL 1:
(a) Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen. Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung, und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen. Der wahrhafte Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher  Würde auf dem Pfad zur menschlichen Vollkommenheit.

Hier wird behauptet, dass jeder in seinem natürlichen Zustand ein Muslim ist. Damit wird dem Islam das Recht zugesprochen, zu bestimmen, welchen Glauben man annehmen soll, während Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Religionsfreiheit garantiert.

In der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam heißt es weiter:

ARTIKEL 2:
(a) Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.

Hier steht, dass man niemanden töten darf, es sei denn, ein von der Scharia vorgeschriebener Grund liegt vor. Und die Liste der Gründe ist lang. Wir verweisen auf das Scharia-Handbuch “Reliance of the Traveller” der schafiitischen Rechtsschule, das von der Al-Azhar-Universität in Kairo zertifiziert wurde:
- §o1.1 als Vergeltung für die Tötung eines Muslims  (nicht eines Nicht-Muslims! §o1.2(2))
§o8.1 als Strafe für den Abfall vom Glauben. Jemand, der einen Abtrünnigen tötet, wird nicht bestraft! (§o1.2(3) und §o8.3)
§o8.7(4) als Strafe für die Beleidigung von Mohammed oder Allah
§o8.7(16) als Strafe für die Beleidigung des Islam
§o12.0 als Strafe für Ehebruch durch eine verheiratete Person
§o12.0 als Strafe für homosexuelle Handlungen
§o9.9 als Strafe für einen Nicht-Muslim, der während eines Dschihads gefangen genommen wird, und der kein Christ oder Jude ist  und sich weigert, zum Islam zu konvertieren
die Todesstrafe kann auch als Strafe verhängt werden, wenn:
- §o11.10(1)  ein Nicht-Muslim mit einer Muslimin Ehebruch begeht oder mit ihr sexuelle Handlungen vorgenommen hat
§o11.10(2)  jemand  einen Muslim vom Glauben abbringt
§o11.10(5)  ein Nicht-Muslim den Islam beleidigt

Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die gleichen Rechte für alle Menschen vorsieht:

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Spricht die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam diese Rechte für Frauen ab und behauptet, dass Frauen ihre eigenen Rechte hätten:

ARTIKEL 6:
(a) Die Frau ist dem Mann an Würde gleich, sie hat Rechte und auch Pflichten; sie ist rechtsfähig und finanziell unabhängig, und sie hat das Recht, ihren Namen und ihre Abstammung beizubehalten.

(b) Der Ehemann ist für den Unterhalt und das Wohl der Familie verantwortlich.

Die Rechte der Frau im Islam laufen darauf hinaus, dass sie keine Verantwortung trägt und stets einem Mann verpflichtet ist, sei es der Ehegatte, Vater oder Bruder. Im Gegenzug muss sie gehorsam sein, falls nötig, kann sie geschlagen werden. Sie ist nicht befugt, einen Vertag über ihre eigene Ehe abzuschließen, die jederzeit geschieden werden kann.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbietet unmenschliche Strafen:

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verbietet ebenfalls unmenschliche Strafen, ... außer, ... wenn die Scharia es verlangt:

ARTIKEL 2:

(d) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird garantiert. Jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht zu schützen, und es ist verboten, dieses Recht zu verletzen, außer wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt.

Die Scharia sieht folgende Strafen vor: Amputation bei Diebstahl, Auspeitschung oder Steinigung bei illegalen sexuellen Handlungen, Kreuzigung bei Krieg gegen Allah oder Mohammed (Koranvers 5.33). Darüber hinaus wird die Todesstrafe bei Abfall vom Glauben, Kritik am Islam usw. verhängt.

Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist jeder vor dem Gesetz gleich:

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Wie bereits oben erwähnt, spricht die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam den Frauen dieses Recht in Artikel 6 ab, in dem es heißt, das Frauen ihre eigenen Rechte hätten.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sagt, dass jeder das Recht hat, zu heiraten, und dass dafür die Zustimmung beider Parteien erforderlich ist:

Artikel 16
1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion, das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

Im Zusammenhang mit dem Recht auf Eheschließung fehlt in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam die Angabe “Beschränkung auf Grund der Religion”. Sie fordert auch nicht, dass die Eheschließung der freien und uneingeschränkten Willenseinigung der beiden künftigen Ehegatten bedarf:

ARTIKEL 5:
(a) Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, und die Ehe ist die Grundlage ihrer Bildung. Männer und Frauen haben das Recht zu heiraten, und sie dürfen durch keinerlei Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität davon abgehalten werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

Religion wurde durch “Hautfarbe” ersetzt. Nach der Scharia kann eine Muslimin nur einen Muslim heiraten und ein Muslim eine Muslimin, eine christliche oder eine jüdische Frau. Zwar gibt es keine Einschränkungen aufgrund der Rasse oder Nationalität, jedoch andere, die hier nicht genannt werden, nämlich die Tatsache, dass eine Frau ein männliches Familienmitglied oder einen Richter um Erlaubnis fragen muss. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sieht eine solche Einschränkung nicht vor.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte fordert das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit:

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Auf dem Gebiet der freien Meinungsäußerung schützt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausschließlich die persönliche Ehre oder den guten Ruf, keine Ideologien, Religionen oder Vorstellungen:

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Dass die islamischen Länder dies nicht gutheißen können, wird in besonderer Weise dadurch bewiesen, wie die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam diese Themen aufnimmt:

ARTIKEL 10:
Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.

Man geht hierbei von der Annahme aus, dass der Islam derart richtig ist, dass kein vernünftiger Mensch sich jemals vom Islam abwenden würde, es sei denn unter Druck.

ARTIKEL 22:
(a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
(b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen.
(c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und Würde des Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.
(d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Hass zu schüren oder irgendetwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte.

Hier sind Religionsfreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung darauf beschränkt, was die Scharia erlaubt. Man kann sich also vom Islam abwenden, jedoch niemand davon erzählen und auf keinen Fall sagen, weshalb man sich vom Islam abgewendet hat. Der Islam ist hier über jede Kritik erhaben. Die Strafen in der Scharia für Kritik am Islam sind nicht milde. Und das ist einer der Gründe dafür, weshalb der Islam eine starke Position einnimmt, nämlich durch die Drohung mit unverhältnismäßig hohen Strafen für Außenseiter. Aus diesem Grund ist es für “Reformer” innerhalb des Islam unmöglich, etwas am Islam zu verändern. Sie werden bedroht oder getötet.

Wir haben versucht, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Hinblick auf den Islam zu prüfen, und zwar nach der Auslegung der Diplomaten und Politiker der OIC, einer Organisation von islamischen Ländern, die in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam enthalten ist. Für einen Laien scheint die islamische Version weitgehend mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte identisch. Unsere Untersuchung macht deutlich, dass sie auf eine geschickte Weise    um den heißen Brei herumreden, um nicht zu erkennen zu geben, dass der Islam in einigen wesentlichen Punkten nicht mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vereinbar ist.

STUDIUM DES ISLAM

Islam und Menschenrechte