Hier wurde das Handeln des Mörders von keinem geringeren als Mohammed persönlich gebilligt. Gibt es eine größere Belohnung für einen frommen Muslim als von Mohammed gesegnet zu werden?
Es ist interessant anzumerken, dass die Ermordung außerhalb der “Gerichtsbarkeit” des ersten islamischen Staates in Medina erfolgte und dass kein Gerichtsverfahren erforderlich war. Die Fatwa von Ajatollah Chomeini gegen Salman Rushdie bestätigt, dass die Beleidigung des Islam ein derart abscheuliches Verbrechen ist, dass es bestraft werden muss, egal wo das Verbrechen begangen wurde.
Seit dieser Zeit hat sich wenig geändert. Im Strafgesetzbuch von Pakistan heißt es:
Einfügung eines neuen Artikels 295-C in das Gesetz XLV von 1860. Nach Artikel 295-B des pakistanischen Strafgesetzbuches (Gesetz XLV von 1860) wird der neue Artikel mit der Bezeichnung 295-C eingefügt.
Jeder, der mit Worten gesprochen oder geschrieben – oder in sichtbarer Form oder durch Auslassung, versteckte Anspielung oder Unterstellung, direkt oder indirekt den gesegneten Namen des heiligen Propheten (Friede sei auf ihm) besudelt, wird mit dem Tod oder lebenslänglicher Haftstrafe sowie mit Geldstrafe bestraft."
Für diejenigen, die behaupten, die pakistanischen Gesetzgeber seien ein Haufen rückständiger Stammesangehöriger, gibt es eine schlechte Nachricht. Jedes Scharia-Handbuch sagt genau das Gleiche. Im Scharia-Handbuch der schafiitischen Rechtsschule heißt es zum Thema “Handlungen, die den Abfall vom Islam zur Folge haben” [die mit dem Tod bestraft werden] unter § o8.7.:
(4) Beschimpfung Allahs oder seines Gesandten
Dies gilt nach § o11.10.(5) des gleichen Buches auch für Nicht-Muslime.
Sie können unter dem folgenden Link selbst nachlesen, was die Malikiten unter §37.19 dazu schreiben:
Wer den Gesandten Allahs - Frieden und Segen Allahs seien auf ihm – beleidigt, soll hingerichtet werden, und seine Reue wird nicht akzeptiert werden.
Wenn irgendein Dhimmi (mit 'Dhimmi' wird ein Nicht-Muslim in einem islamischen Land bezeichnet) den Propheten – Friede sei auf ihm – verflucht oder ihn beleidigt, indem er etwas anderes sagt als das, was ihm bereits zu einem Ungläubigen macht, oder Gott, den Allerhöchsten, beleidigt, indem er etwas anderes sagt als das, was ihm bereits zu einem Ungläubigen macht, soll er hingerichtet werden, es sei denn, dass er den Islam annimmt.
Es wird niemand wundern, dass die dänischen Karikaturisten wegen der Darstellung Mohammeds mit einer Bombe von der “internationalen islamischen Gemeinschaft” zum Tode verurteilt wurden.
Gleiches galt für den niederländischen Filmemacher Theo van Gogh, der es wagte, die Lehren des Korans zu kritisieren. Er wurde von dem frommen, niederländischen Muslim Mohammed Bouyeri ermordet.
Zur Beruhigung aller haben Imame in Belgien erklärt, dass die Tötung eines Kritikers von Mohammed und Allah nicht mit dem Islam vereinbar sei. Diesen Imamen blieb aus Angst vor der Ausweisung keine andere Wahl, als das zu behaupten. Aber in ihren Heimatländern sind noch immer Gesetze in Kraft, die eine Bestrafung für Kritik am Islam vorschreiben, allerdings würde es keiner unserer Imame wagen, sich mit aller Deutlichkeit dagegen auszusprechen.
Unsere Imame haben daher keine andere Wahl, als zu lügen und die wahren Lehren des Islam, wie er von den vier großen Schulen des Islam festgelegt und weltweit verbreitet wurde, falsch darzustellen.