2. Das Stoppen der Anerkennung durch die belgische Verwaltung von Ehen, die in islamischen Ländern geschlossen wurden.
Hintergrund: Die Bewegung belgischer Ex-Moslems möchte die Freiheiten unserer belgischen Gesellschaft für alle Menschen garantieren, die im belgischen Hoheitsgebiet wohnen. Die Prinzipien, die wir verfolgen, sind diejenigen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sind. In islamischen Ländern geschlossene Ehen entsprechen nicht diesen Prinzipien und wir möchten folglich, dass die administrative Anerkennung derartiger Ehen durch die belgische Verwaltung gestoppt wird.
Um welche Länder geht es? Wir möchten, dass alle Ehen, die in einem Land der Organisation of the Islamic Conference, der OIC, die an der Basis der Cairo Declaration of Human Rights in Islam, geschlossen wurden, nicht mehr von der belgischen Verwaltung anerkannt werden. Die Liste mit Ländern finden Sie hier.
Warum? Die Länder, die die Cairo Declaration of Human Rights in Islam unterzeichnet haben, nehmen die Scharia als Basis für jede Gesetzgebung. Sie haben dies in folgendem Artikel festgelegt:
ARTIKEL 25:
The Islamic Shari'ah is the only source of reference for the explanation or clarification of any of the articles of this Declaration.
Nun, die Scharia steht auf dem Gebiet der Ehe im Widerspruch zur AEMR, und zwar aus 3 Gründen:
1. In der Scharia haben Männer und Frauen nicht dieselben Rechte. Sie haben zwar jeweils Rechte, aber diese sind nicht gleich. Praktisch gesehen läuft es darauf hinaus, dass ein Mann sowohl finanziell als auch moralisch für die Frau und die Kinder verantwortlich ist, und als Gegenleistung steht dem gegenüber, dass die Frau dem Mann gehorchen und ihren Körper zur sexuellen Befriedigung des Mannes zur Verfügung stellen muss. Ein Mann kann sich mittels eines einfachen Verfahrens von seiner Frau scheiden lassen. Eine Frau kann dies der Scharia zufolge nicht.
Die Ungleichheit zwischen Mann und Frau in der ehe steht im Widerspruch zum zweiten Teil von Artikel 16.1 der AEMR:
Artikel 16
1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Die Cairo Declaration of Human Rights in Islam sagt in Artikel 6, auf subtile Art und Weise, dass Männer und Frauen nicht dieselben Rechte haben, indem erklärt wird, dass eine Frau ihre eigenen Rechte hat und dass der Mann für alles verantwortlich ist.
ARTIKEL 6:
(a) Woman is equal to man in human dignity, and has her own rights to enjoy as well as duties to perform, and has her own civil entity and financial independence, and the right to retain her name and lineage.
(b) The husband is responsible for the maintenance and welfare of the family.
2. Eine Frau schließt der Scharia zufolge ihren Ehevertrag nicht selbst ab, sondern dies wird für sie durch einen "Vormund" übernommen, ein männliches Familienmitglied also oder dem Richter. Einer Frau steht also nicht frei, zu bestimmen, wen sie heiratet. Ein Mann kann dies dahingegen wohl. Dies ist eine der wichtigsten Diskriminierungen der Frau im Islam.
Das bedeutet nicht, dass sich alle islamischen Frauen in einer Zwangsehe befinden, aber wohl, dass eine Frau selbst nicht völlig frei entscheidet, wen sie heiratet, sondern stets die Genehmigung von einem männlichen Familienmitglied väterlicherseits haben muss oder nötigenfalls vor Gericht gehen muss, wenn sie diese Genehmigung nicht erhält. Dies steht auch im Widerspruch zum oben genannten Artikel 16.1 im zweiten Satz der AEMR, dass Männer und Frauen gleiche Rechte haben, was die Ehe betrifft.
3. Der Scharia zufolge kann eine Moslemin nur einen Moslem heiraten. Dies steht erneut im Widerspruch zu oben genanntem Artikel 16.1 der AEMR, der besagt, dass Religion kein Hindernis für eine Ehe sein darf. Die Cairo Declaration of Human Rights in Islam hat dies berücksichtigt und hat die Angabe Religion weggelassen und durch "Farbe" ersetzt:
ARTIKEL 5:
(a) The family is the foundation of society, and marriage is the basis of making a family. Men and women have the right to marriage, and no restrictions stemming from race, colour or nationality shall prevent them from exercising this right.
In der Praxis läuft dies darauf hinaus, dass ein Nicht-Moslemmann nur dann eine Moslemin heiraten kann, wenn er sich zum Islam bekehrt. Wir erklären das Problem anhand eines Beispiels. Xavier ist ein belgischer Mann, der an seinem Arbeitsplatz das belgisch-marokkanische Mädchen Zubayda kennen lernt. Zubayda ist in Belgien geboren und hat die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie hat versucht, ihre marokkanische Nationalität loszuwerden, aber das ist nicht möglich. Xavier und Zubayda heiraten und sie möchten ihre Ehe am marokkanischen Konsulat registrieren lassen, sodass auch die marokkanischen Papiere von Zubayda in Ordnung sind. Am Konsulat fragt man nach der Urkunde über die Bekehrung zum Islam vom Xavier. Ohne diese Urkunde kann man die Papiere von Zubayda nicht in Ordnung bringen. Eine Moslemin kann der Scharia zufolge und also auch der marokkanischen Gesetzgebung zufolge ausschließlich einen Moslem heiraten. Der marokkanische Staat bestimmt also, dass sich ein belgischer Staatsbürger zum Islam bekehren muss, um die Papiere seiner ebenso belgischen Ehegattin in Ordnung zu bekommen. Dies ist auch das, was islamische Länder fordern und somit auch die Konsulate oder Botschaften dieser islamischen Länder in Belgien. Ansonsten wird die Ehe der belgischen Moslemin mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht von ihrem Herkunftsland anerkannt. Dies ist eine absurde und nach Vergeltung rufende Situation, an die ein Ende kommen muss. Dies steht zudem im Widerspruch zu Artikel 18 der AEMR.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Um das Absurde der Situation zu verdeutlichen, kehren wir die Dinge einmal um. Mohammed und Chantal melden sich im Rathaus von Antwerpen, um zu heiraten. Die Gemeinde verlangt von Mohammed einen Nachweis, dass er getauft ist. Nun sagt Chantal, dass es kein Problem gibt, weil sie sich selbst zum Islam bekehrt hat. Der Standesbeamte antwortet darauf kühl, dass es das nicht gibt, einen Katholiken, der sich zum Islam bekehrt, das wird von der Gemeinde nicht anerkannt. Wenn Mohammed und Chantal heiraten möchten, muss Mohammed Katholik werden. Und um Katholik zu werden, muss Mohammed zuerst zwei Jahre katholischen Religionsunterricht in der Pfarre besuchen, in der er wohnt, und sich dann taufen lassen. In Belgien und in allen westlichen Ländern ist dies eine absurde Argumentation, aber in islamischen Ländern ist das normal. Wir rufen dem STOPP zu.
Was fordert die Bewegung belgischer Ex-Moslems?
Vom Justizminister fordern wir, dass Ehen, die in Ländern geschlossen wurden, die die Cairo Declaration of Human Rights in Islam unterzeichnet haben, nicht mehr anerkannt werden. Und zwar auf Basis der AEMR und auf Basis von Gegenseitigkeit, weil diese Länder Ehen, die in Belgien geschlossen wurden, auch nicht bedingungslos anerkennen, nämlich dann, wenn eine Moslemin einen Nicht-Moslem geheiratet hat.
Vom Außenminister fordern wir, sowohl auf bilateraler Ebene als auch auf multilateraler Ebene Aktionen gegenüber den Ländern zu setzen, die die Cairo Declaration of Human Rights unterzeichnet haben, um die erzwungene Bekehrung belgischer Staatsbürger, die eine Moslemin aus diesen Ländern heiraten möchten, für ungültig zu erklären.